Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Allgemeines
Angebote und Vertragsschluss
Preise
Liefermenge
Versand
Gefahrübergang
Annahmeverzug
Untersuchungspflicht, Mängelrügen
Gewährleistung
Zahlungsbedingungen
Eigentumsvorbehalt
Auftragsannullierung
Haftungsbeschränkung
Unwirksame Bedingungen
Recht und Erfüllungsort
Reparaturen
Absatzbindung
Export
Gerichtsstand
Reklamationen / Rücksendungen
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Allgemeines (zum Anfang)
Allen Lieferungen, Leistungen, Angeboten und Verträgen des Verkäufers
liegen ausschließlich diese Bedingungen zugrunde. Sie werden mit Vertragsabschluß,
spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung als
verbindlich anerkannt. Etwaige widersprechende Geschäftsbedingungen
des Käufers gelten als ausdrücklich ausgeschlossen. Nebenabreden,
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie
schriftlich bestätigt wurden. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis
auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.
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Angebote und
Vertragsschluss (zum Anfang)
Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen
und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen
oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Das gleiche gilt
für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Zeichnungen, Abbildungen,
Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich,
wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Die Verkaufsangestellten
des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen
oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen
Vertrages hinausgehen.
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Preise (zum Anfang)
Alle Preisangaben, auch diejenigen in der Auftragsbestätigung, sind
freibleibend. Für den Fall wesentlicher Änderung der den Preis bestimmenden
Faktoren vor endgültiger Abwicklung der Bestellung bleibt eine entsprechende
Anpassung an diese Änderung vorbehalten. Alle Preise sind Bruttopreise,
die jeweilige Mehrwertsteuer wird auf der Rechnung ausgewiesen. Kosten
für Verpackung, Versand, etwaige Zollkosten und sonstige Leistungen
werden gesondert in Rechnung gestellt.
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Liefermenge (zum Anfang)
Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit
berechtigt.
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Versand (Liefer-
und Leistungszeit) (zum Anfang)
Die Wahl der Versandart und des Versandweges bleibt, soweit nicht
besonders schriftlich vereinbart dem Verkäufer vorbehalten. Liefertermine
oder- fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden
können, bedürfen der Schriftform. Liefer- und Leistungsverzögerungen
aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer
die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu
gehören insbesondere Streiks, Aussperrung, behördliche Anordnungen,
politische Ereignisse und so weiter - auch wenn sie bei Lieferanten
des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten, hat der Verkäufer
auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die
Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben
oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom
Vertrag zurückzutreten. Der Käufer hat kein Recht zum Rücktritt, Schadenersatz
wegen Nichterfüllung, Wandlung oder Minderung. Wenn die Behinderung
länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, vom Verkäufer
eine einvernehmliche Vertragsauflösung zu verlagen. In diesem Fall
erheben die Kaufvertragsparteien gegenseitig keinerlei Ansprüche.
Hierauf kann sich der Käufer nur berufen, wenn er den Verkäufer unverzüglich
benachrichtigt. Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich
zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat, hat der Käufer Anspruch
auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1/3 Prozent für jede vollendete
Woche, insgesamt jedoch höchstens bis zu 4 % des Rechnungswertes der
vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende
Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf
grober Fahrlässigkeit des Verkäufers. Diese Entschädigung kann erst
ausgelöst werden, wenn dem Verkäufer schriftlich eine Nachfrist von
2 Wochen gesetzt wurde. Der Verkäufer wird von seiner Leistungspflicht
befreit, wenn die Ware zur Erfüllung des Vertrages fest eingekauft
wurde und der Hersteller oder Vorlieferant nicht erfüllt hat. In diesem
Fall verpflichtet sich der Verkäufer, seine Ersatzansprüche gegen
den Hersteller oder Vorlieferanten durchzusetzen und nach erfolgter
Befriedigung an den Käufer in angemessener Höhe auszukehren.
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Gefahrübergang (zum Anfang)
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport
ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager
des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers
oder Lieferanten unmöglich wird oder sich verzögert, geht die Gefahr mit
der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
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Annahmeverzug (zum Anfang)
Nimmt der Käufer die Ware nicht ab oder unterlässt er bei Abrufverträgen
den Abruf innerhalb des vereinbarten Zeitraumes, so ist der Verkäufer
berechtigt, nach Setzen einer Nachfrist von 3 Tagen Vorkasse zu verlangen
oder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung
zu verlangen.
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Untersuchungspflicht, Mängelrügen (zum Anfang)
Mängelrügen wegen Schlecht-, Falsch- oder Minderlieferungen sind dem Verkäufer
unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der
Ware schriftlich oder fernschriftlich anzuzeigen. Bei verdeckten Mängeln
gelten dieselben Fristen, gerechnet von der Entdeckung des Mangels an.
Der Zeitpunkt der Entdeckung ist zugleich mit der Mängelrüge nachzuweisen.
Die gelieferte Ware ist am Empfangsort sofort nach Erhalt zu untersuchen.
Wenn die Untersuchung aufgrund der Beschaffenheit der Ware durch Proben
und augenscheinlich nicht ohne weiteres erfolgen kann, hat der Käufer
entsprechende Stichproben auf seine Kosten von sachkundiger Stelle untersuchen
zu lassen und etwaige Mängel sofort innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen.
Ein Zurückweisen der Ware ist unstatthaft. Der Käufer hat bei Vorliegen
eines Mangels lediglich Anspruch auf Nachlieferung. Ansprüche auf Minderung,
Rücktritt, Wandlung oder Schadenersatz sind ausgeschlossen. Bei Teillieferungen
gelten diese Bestimmungen jeweils von der Teillieferung ab.
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Gewährleistung (zum Anfang)
Da der Verkäufer selbst in der Regel nicht Hersteller der gelieferten
Ware ist, gelten die Gewährleistungsfristen, die der jeweilige Hersteller
dem Verkäufer gegenüber einräumt. Bei begründeter Mängelrüge leisten die
Lieferanten des Verkäufers im Regelfalle nach ihrer Wahl Ersatz oder erteilen
Gutschrift. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz,
Haftung für Folgeschäden, sowie Ansprüche auf Wandlung und Minderung entfallen,
unabhängig um welche Art von Mangel es sich handelt. Im Falle einer Mitteilung
des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangt
der Käufer, dass das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender
Rücksendung an den Verkäufer geschickt wird. Gewährleistungsansprüche
gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht
abtretbar. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung
für die Ware und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher
Art aus.
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Zahlungsbedingungen (zum Anfang)
Der Rechnungsbetrag ist per Nachnahme oder sofort netto ohne Abzug zahlbar.
Der Verkäufer ist berechtigt bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist ohne
Mahnung Zinsen in Höhe von 3 % über den jeweils gültigen Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank zuzüglich der darauf entfallenden Mehrwertsteuer
und Verzugsschadenersatz zu verlangen. Im Falle des Verzuges ist der Verkäufer
darüber hinaus berechtigt, weitere Teillieferungen zu verweigern oder
hierfür Vorkasse zu verlangen. Der Verkäufer kann auch Vorkasse verlangen
bei Zahlungseinstellung, Beantragung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens.
Der Käufer ist nur berechtigt, mit rechtskräftig fest- gestellten oder
vom Verkäufer unbestrittenen Zahlungsansprüchen aufzurechnen. Unter den
gleichen Voraussetzungen steht ihm ein Zurückbehaltungsrecht zu. Wechsel-
und Scheckannahme gelten vor Einlösung nicht als Erfüllung. Die Zahlung
durch Scheck oder Überweisung in Verbindung mit der Verwendung eines Wechsels
zum Selbstdiskont ist erst Erfüllung, wenn der Käufer den Wechsel eingelöst
hat.
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Eigentumsvorbehalt (zum Anfang)
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den von ihm gelieferten Waren
sowie an den aus deren Verarbeitung entstehenden Erzeugnissen bis zur
vollständigen Tilgung aller ihm aus Geschäftsverbindungen zu dem Käufer
zustehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor. Der Käufer
ist zur Weiterveräußerung der gelieferten Waren und der aus ihrer Verarbeitung
entstehenden Sachen jederzeit widerruflich im Rahmen seines ordnungsgemäßen
Geschäftsbetriebes berechtigt. Der Käufer tritt dem Verkäufer schon jetzt
alle ihm aus der Weiterveräußerung und der Geschäftsbeziehung zu seinen
Abnehmern im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen
mit Nebenrechten ab. Die abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung
aller Ansprüche nach Satz 1. Der Käufer ist zum Einzug der dem Verkäufer
abgetretenen Forderungen berechtigt und verpflichtet, solange der Verkäufer
diese Ermächtigung nicht widerrufen hat. Die Einzugsermächtigung erlischt
auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt.
Der Käufer hat auf Verlangen des Verkäufers unverzüglich schriftlich mitzuteilen,
an wen er die Ware veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Veräußerung
zustehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware oder über die
an den Verkäufer abgetretenen Forderungen ist der Käufer nicht berechtigt.
Er hat dem Verkäufer jede Beeinträchtigung der Rechte an der im Eigentum
des Verkäufers stehenden Ware unverzüglich mitzuteilen. Der Verkäufer
verpflichtet sich, das ihm zustehende Eigentum an den Waren und an ihn
abgetretene Forderungen auf Verlangen des Käufers an diesen zu übertragen,
wenn und soweit deren Wert der dem Verkäufer zustehenden Forderung um
20 % übersteigt.
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Auftragsannullierung (zum Anfang)
Auftragsannullierungen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des Verkäufers.
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Haftungsbeschränkung (zum Anfang)
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung,
aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind
sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen
ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln
vorliegt. Im Höchstfall ist der einfache Warenwert zu Zeit der Lieferung
zu ersetzen.
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Unwirksame Bedingungen (zum Anfang)
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufs- oder
Lieferbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine
neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der nichtigen Bestimmung verfolgten
Zweck am nächsten kommt.
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Anzuwendendes Recht und Erfüllungsort (zum Anfang)
Auf Verträge des Verkäufers findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Erfüllungsort ist für beide Vertragspartner Sitz des Verkäufers.
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Reparaturen (zum Anfang)
Wird vor Ausführung von Reparaturen die Vorlage eines Kostenvoranschlages
gewünscht, so ist dies ausdrücklich anzugeben. Die Kosten für den Voranschlag
sind zu vergüten. Reparaturen erfolgen ohne Gewähr, wenn kein Mängelbericht
vorliegt. Ob eine Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt erfolgt,
liegt in unserem Ermessen. Kosten für den Versand und Verpackung gehen
zu Lasten des Kunden. Auf die Ziffern 5 und 6 der Bedingungen wird verwiesen.
Auslieferungen von Reparaturgeräten erfolgt nur gegen sofortige Bezahlung.
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Absatzbindung (zum Anfang)
Bei Bezug von Erzeugnissen, für die Absatzbindung besteht, gelten außer
diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen die besonderen Bedingungen des
betreffenden Herstellers. Der Kunde ist verpflichtet, sich vom Inhalt
dieser Bedingungen Kenntnis zu verschaffen. Sämtliche Produkte, welche
den Embargo-Bedingungen unterliegen, dürfen unter keinen Umständen exportiert
werden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen ist strafbar.
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Export (zum Anfang)
Die gelieferten Waren unterliegen deutschen und amerikanischen Ausfuhrkontrollen
und Embargobestimmungen. Wiederausfuhr aus der Bundesrepublik Deutschland
ist nur mit Zustimmung des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft in Eschborn/Taunus
und des Office of Export Control in Washington möglich. Der Käufer ist
für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen bis zum Endverbraucher
verantwortlich.
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Gerichtsstand (zum Anfang)
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Liefergeschäft
und im Wechsel- und Scheckverfahren ist Sitz des Verkäufers. Sollte eine
Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen
sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die
Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
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Reklamationen / Rücksendungen (zum Anfang)
Unfreie Sendungen können nicht angenommen werden. Retouren wegen Falschlieferung
oder Gewährleistungsfall werden nur dann angenommen, wenn die Rücksendung
dem Verkäufer unter Angabe der Rechnungsnummer sowie gegebenenfalls der
Fehlerbeschreibung vorab mitgeteilt worden ist. Falschlieferungen werden
nur in unbeschädigter Originalverpackung zurückgenommen. Der Rücksendung
ist eine Kopie der Rechnung und ggf. eine Fehlerbeschreibung beizufügen.
Reklamationsware ist in Originalverpackung bzw. in ordnungsgemäßer Umverpackung
(z.B. Antistatikfolie für Festplatte/Mainboard ) zurückzusenden und
eine Rechnungskopie sowie eine ausführliche Fehlerbeschreibung beizulegen.
Wird während der Garantiezeit Ware unberechtigt als fehler- oder mangelhaft
an den Verkäufer zurückgesandt, berechnet der Verkäufer für die Prüfung
DM 50,- bis DM 150,- je nach Aufwand sowie die Versandkosten.
Stand 02.02.2001
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